Universitäre Qualifikation
Die größte Fakultät für Psychologie der Welt"
Präsentation
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Die Psychologie ist die Wissenschaft, die das menschliche Verhalten studiert, versucht, menschliches Verhalten zu erklären und daraus ableitet, welches Verhalten unter bestimmten Umständen am wahrscheinlichsten ist. Die Fachrichtung der forensischen Psychologie untersucht all dies im Zusammenhang mit dem Bereich des Rechtswesens.
Das Ziel des Universitätsexperten in Gerichtspsychologie ist es, ein Forschungsgebiet abzudecken, das dank der Fachleute, die sich in diesem Bereich weiterbilden wollen, einen Aufschwung erlebt. Mit diesem Programm soll Wissen über die vielfältigen Themen vermittelt werden, die im Bereich der Gerichtspsychologie behandelt werden, sowie die Erklärung und Anwendung verschiedener in der beruflichen Praxis verwendeter Fragebögen, die dazu dienen, die aktuellen Pathologien einer Person zu erkennen, um die Bewertung dieser Pathologien durchzuführen, wenn es erforderlich ist.
In dieser Spezialisierung werden Themen behandelt, die mit der Welt der Gerichtspsychologie und ihrer Beziehung zu den Gerichten zusammenhängen, sowie die Bewertung von psychologischen Schäden, die unter anderem durch Unfälle, komplizierte Situationen oder Fahrlässigkeit entstanden sind. Es besteht aus mehreren theoretischen Blöcken, in denen Themen wie die Definition der Gerichtspsychologie und ihre Entwicklung in Spanien, die wichtigsten Aspekte in diesem Bereich, die sich auf die Gerichtspsychologie fokussieren, die verschiedenen Persönlichkeiten, die sich auf den juristischen Bereich konzentrieren, oder die Bewertung von psychologischen Schäden behandelt werden.
Darüber hinaus ermöglicht diese 100% Online-Spezialisierung den Studenten, ihr Studium fortzusetzen, während sie anderen Verpflichtungen in ihrem täglichen Leben nachgehen, da sie sich selbst organisieren und wählen können, wann und wo sie studieren, da sie nur ein Gerät mit einer Internetverbindung benötigen. Die Fachkraft sollte sich dieser Gemeinschaft von Lernenden anschließen und wird merken, wie sie in ihrer Karriere vorankommt.
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- Die Entwicklung von Fallstudien, die von Experten der forensischen Psychologie vorgestellt werden
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- Praktische Übungen, bei denen der Selbstbewertungsprozess zur Verbesserung des Lernens genutzt werden kann
- Das interaktive Lernsystem, welches auf Algorithmen zur Entscheidungsfindung in gegebenen Situationen basiert
- Mit besonderem Schwerpunkt auf evidenzbasierter Psychologie und Forschungsmethoden in forensischer Psychologie
- Theoretische Lektionen, Fragen an den Experten, Diskussionsforen zu kontroversen Themen und individuelle Reflexionsarbeit
- Die Verfügbarkeit des Zugangs zu Inhalten von jedem festen oder tragbaren Gerät mit Internetanschluss
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Zu den Dozenten dieses Programms gehören Experten aus dem Bereich der Rechts- und Gerichtspsychologie, die ihre Berufserfahrung in diese Spezialisierung einbringen, sowie anerkannte Fachkräfte der führenden wissenschaftlichen Gesellschaften.
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Das Konzept dieses Programms konzentriert sich auf problemorientiertes Lernen, bei dem die Psychologen versuchen müssen, die verschiedenen Situationen der beruflichen Praxis zu lösen, die ihnen gestellt werden. Dabei wird die Fachkraft durch ein innovatives interaktives Videosystem unterstützt, das von anerkannten und erfahrenen Experten auf dem Gebiet der Gerichtspsychologie entwickelt wurde.
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Lehrplan
Die Struktur der Inhalte wurde von einem Team von Experten aus den besten forensischen Zentren und Universitäten entwickelt, die sich der aktuellen Relevanz der Fortbildung bewusst sind, um in Situationen eingreifen zu können, die einen juristischen und forensisch-psychologischen Ansatz erfordern, und die sich der Qualität der Lehre durch neue Bildungstechnologien verpflichtet haben.
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Modul 1. Forensische Psychologie
1.1. Einführung in die forensische Psychologie
Modul 2. Verschiedene Persönlichkeiten im rechtlichen Bereich
2.1. Theorien zur Persönlichkeit
2.1.1. Psychoanalytische Theorie
2.1.2. Selbstkonzept-Theorie
2.1.3. Eigenschaftstheorie
2.1.4. Sozialtheorien
2.1.5. Eysencks Theorie der großen Persönlichkeitsmerkmale
2.1.6. Millons Theorie, Diagnosen und gewalttätige Persönlichkeit
2.2. Psychopathische Persönlichkeit
2.2.1. Psychopathie
2.2.2. Primärer Psychopath
2.2.3. Erwartungsangst
2.2.4. Gewissenslernen
2.2.5. Empathie und Gewissen
2.2.6. Moralisches Denken
2.2.7. Sekundäre Psychopathie
2.2.8. Rückfälle bei Primär- und Sekundärpsychopathen
2.3. Arten von sexuellen Tätern
2.4. Marshalls Theorie und die Ätiologie der Sexualdelinquenz
2.5. Sadistische Persönlichkeitsstörung
Modul 3. Gerichtspsychologie – rechtlicher Ansatz von Konzepten
3.1. Psychologen am Gericht
3.1.1. Einführung
3.1.2. Familienpsychologen
3.1.3. Psychologen aus gerichtsmedizinischen Kliniken
3.1.4. Psychologen für Minderjährige
3.1.5. Strafrechtliche Überwachungspsychologen
3.1.6. Psychologen in der Opferbetreuung
3.2. Das psychologische Gerichtsgutachten des Opfers
3.2.1. Einführung in das Sachverständigengutachten
3.2.2. Durchführung von Befragungen zur Datenerhebung
3.2.3. Arten von Befragungen
3.2.4. Bedingungen für die Durchführung der Befragung
3.2.5. Grundlegende Aspekte des psychologischen Gerichtsgutachtens des Opfers
3.2.6. Spezifische Merkmale des psychologischen Gerichtsgutachtens des Opfers
3.2.7. Psychischer Schaden des Opfers
3.2.8. Psychopathologie und Opferkriminalität
3.3. Das psychologische Gerichtsgutachten des Täters
3.3.1. Einführung in das psychologische Gerichtsgutachten des Täters
3.3.2. Psychologische Studien
3.3.3. Persönlichkeitsstudie
3.3.4. Intelligenzstudie
3.3.5. Verfassen des gerichtlichen Gutachtens
3.3.6. Straftaten
3.4. Wesentliche Aspekte in der forensischen Psychologie
3.4.1. Gewalttätige Persönlichkeit und Psychopathie
3.4.2. Soziale und biologische Grundlagen von Gewalt
3.4.3. Die gewalttätige Persönlichkeit
3.4.4. Psychopathie: Theorie von Raine und Hare
3.4.5. Sexueller Übergriff
3.4.6. Arten von Tätern in der forensischen Psychologie
3.4.7. Sexueller Missbrauch von Kindern
3.4.8. Ätiologie von Sexualdelikten: Theorie von Marshall
3.4.9. Misshandlung in der forensischen Psychologie
3.4.10. Der Missbraucher
3.4.11. Das Opfer
3.4.12. Dynamik der missbräuchlichen Beziehung
3.4.13. Glaubwürdigkeit der Bezeugung
3.4.14. Inhaltsanalyse basierend auf Kriterien: CBCA
3.4.15. System zur Analyse der Aussagevalidität (SVA)
3.4.16. Interview mit dem Minderjährigen
3.4.17. Glaubwürdigkeit der Aussage bei Erwachsenen
3.4.18. Sucht und ihre rechtlichen Auswirkungen
3.4.19. Überlegungen zur strafrechtlichen Behandlung von Drogenabhängigkeit
3.4.20. Substanzinduzierte Verhaltensstörungen
3.4.21. Das psychologische Profil des Drogenkonsumenten
3.4.22. Die Bewertung eines Drogenabhängigen aus sachverständiger Sicht
3.4.23. Unfälle, Beeinträchtigung und Behinderung
3.4.24. Gespräch mit dem mutmaßlichen Unfähigen aufgrund kognitiver Beeinträchtigung
3.4.25. Sachverständige Bewertungen von äußeren Ursachen: Angriffe, Verkehrsunfälle und Arbeitsunfälle (TCE)
3.4.26. Psychoneurologische Bewertung von Schädeltraumata. Grundlegende Methodik der Intervention
3.4.27. Allgemeine Entwicklung von TCE im forensischen Kontext im Laufe der Zeit
3.5. Spezifische Bewertungstechniken in der forensischen Psychologie
3.5.1. Einführung
3.5.2. Die Befragung in der forensischen Psychologie
3.5.3. Die Bewertung bei strittiger Sorgerechtsentscheidung
3.5.4. Bewertung aggressiven Verhaltens
3.5.5. Befragungen
3.5.6. Skalen
3.5.7. Selbstberichte
3.5.8. Bewertung von Sexualstraftätern
3.5.9. Bewertung von Intelligenz und geistigem Verfall
3.5.10. Bewertung von Opfern von Angriffen
3.5.11. Bewertung von Drogenabhängigkeit
3.6. Psychische Störungen und Strafbarkeit
3.6.1. Die Schuldfähigkeit
3.6.2. Beziehung zwischen psychischen Störungen und forensischer Beteiligung
3.6.3. Größere oder leichte neurokognitive Störung aufgrund von Alzheimer
3.6.4. Spektrum der Schizophrenie und andere psychotische Störungen
3.6.5. Major depressive Störung
3.6.6. Posttraumatische Belastungsstörung
3.6.7. Zwanghafte Verhaltensstörung
3.6.8. Somatische Symptomstörungen
3.6.9. Dissoziative Identitätsstörung
3.6.10. Persönlichkeitsstörungen
3.7. Nationale Gesetzgebung
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Universitätsexperte in Gerichtspsychologie
Die Gerichtspsychologie ist ein spezialisierter Zweig der Psychologie, der das Wissen und die Fähigkeiten der Psychologie auf rechtliche und juristische Fragen anwendet. Gerichtspsychologen arbeiten mit Richtern, Anwälten und anderen Fachleuten des Justizsystems zusammen, um Bewertungen und Empfehlungen abzugeben, die die Solidität juristischer Entscheidungen stärken. Es ist eine Disziplin, die sich darauf konzentriert, kriminelles Verhalten besser zu verstehen und das Rechtssystem durch psychologisches Wissen zu verbessern. Durch die Anwendung der Wissenschaft der Psychologie auf die Justiz erhofft man sich bessere Lösungen für die Menschen, die an Gerichtsverfahren beteiligt sind, zu erreichen.
Die Gerichtspsychologie analysiert die mentalen, emotionalen und verhaltensbezogenen Eigenschaften von Personen, die an Rechtsfällen beteiligt sind, darunter Opfer, Verdächtige, Zeugen und Angeklagte. Gerichtspsychologen arbeiten in einer Vielzahl von juristischen Einrichtungen, darunter Gerichtssäle, Gefängnisse, Jugendstrafanstalten und Anwaltskanzleien. Dieser Zweig konzentriert sich darauf, menschliches Verhalten zu verstehen und wie es auf juristische Situationen angewendet werden kann. Die Gerichtspsychologie steht auch in engem Zusammenhang mit der Kriminologie, wo sie versucht, kriminelles Verhalten zu verstehen.
Während des gesamten Studiums lernen Studenten der Gerichtspsychologie, Fähigkeiten in Bereichen wie der Sammlung und Analyse von Daten, der Durchführung von Untersuchungen und Fallstudien, der Beurteilung der juristischen Kompetenz eines Angeklagten und der Erstellung von Gutachten für die Gerichte zu entwickeln.
Der Universitätseperte in Gerichtspsychologie konzentriert sich auf eine fortgeschrittene und spezialisierte Fortbildung, die ein Gleichgewicht zwischen Gerechtigkeit und dem Verständnis des menschlichen Faktors bei gerichtlichen Entscheidungen und im Rechtssystem anstrebt. Gerichtspsychologen haben die Aufgabe, die Funktionsweise des Justizsystems zu verbessern, die öffentliche Sicherheit zu fördern und die Nulltoleranz bei Straftaten zu gewährleisten.